Brief an die Techniker Krankenkasse wegen Kronenversorgung im Sonderfall
An die
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
Betr. K. V. *xx.xx.1967 : Vers.Nr. xxxxxxxxx
Hier: HKP für Frontzahnkronen 12-22
Köln,30.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir eine Ablehnung eines Heil- und Kostenplanes zukommen lassen, der rein formal korrekt ist, aber zu dem es einer Aufklärung bedarf, die eigentlich vom begutachtenden Zahnarzt bei mir hätte nachgefragt werden können. Dieser hat dies, obwohl auch bei der Untersuchung des Patienten von diesem darauf aufmerksam gemacht, ohne Begündung, wie ersichtlich abgelehnt.
Hier nun meine Begründung, warum ich in diesem Fall wie geschehen, vorgegangen bin.
Dazu kurz zu mir:
Ich habe am 21.11.1971 Staatsexamen gemacht und bin seit 22.11.1971 ununterbrochen zahnärztlich tätig. Seit 4.12.1999 zusätzlich als Heilpraktiker. Von 1998 bis 2012 war ich als Hochschullehrer der damals einzigen Fachabteilung in Europa für komplementäre Zahnmedizin, an der staatlichen Ovidius-Universität in Constanta/Rumänien tätig. Neben Veröffentlichungen von Büchern, Fachartikeln, Gutachten für Gerichte, bin ich nach wie vor in der Ausbildung für Zahnärzte tätig, die in die Naturheilkundliche Zahnheilkunde einsteigen wollen, außerdem bin ich Preisträger des Ersten Europäischen Wissenschaftspreises für Komplementärmedizin in der Zahnheilkunde.
Dies nur vorab zu meiner Expertise, vielleicht ist auch ein Blick in meine home-page hilfreich: www:prof-becker-koeln.de
Seit ca. 25 Jahren forsche ich auf dem Gebiet der Zahnpulpa eines Zahnes. Diese ist ein hochkomplexes Regulations-System mit Auswirkungen auf den gesamten Körper. Dokumentiert ist dies in vielen Büchern und Veröffentlichungen seit über 70 Jahren: die Zahn-Organ-Wechselbeziehungen, besonders die von Prof.Dr.Hartmut Heine, Witten-Herdecke
Wenn nun ein Zahn kariös wird, geschieht dies in aller Regel unter Substanzverlust, beginnend am Zahnschmelz und sich hinziehend letztlich bis zur Pulpa, unter Schädigung des Dentins, der weicheren Substanz unter dem diamantharten Schmelz.
Das Dentin ist durchzogen von kleinsten Kanälen, die nur elektronenmikroskopisch darstellbar sind. Wenn man diese Kanälchen aneinanderreihen würde, käme man bei einem einwurzeligen Zahn auf etwa 1000 (eintausend) Meter Länge, bei einem zweiwurzeligen Zahn auf 2000 Meter und bei einem dreiwurzeligen Zahn aus 3000 Meter. Dies sind sicherlich unvorstellbare Zahlen, doch sie sind Realität. In diesen Kanälen sind alle Versorgungseinrichtungen für den Zahn: Die flüssigen Bestandteile wie Blut und Lymphe in einem Gefäßsystem, sowie Nervgewebe.
Wird nun durch die Karies, ein bakterielles Geschehen, der Dentinraum erfasst, kommt es dort zu Entzündungen der im Kanalsystem verlaufenden Strukturen. Es entstehen zunächst Aufquellungen, die sich aber nicht ausdehnen können, da die Kanalwände dies begrenzen. Bei einer Entzündung z.B. auf/an der Haut kann sich eine Schwellung ausdehnen und das Schmerzempfinden ist eher nicht so stark. Im Zahn aber entsteht ein erheblicher Druck der dann zu teils „höllischen“ Schmerzen führen kann, da die weichen Substanzen sich nicht ausdehnen können und durch die Kanälchenwände begrenzt sind. Das geschwollene Gewebe presst sich gegen die harten Wände, was die Schmerzen verursacht. Wenn dieses Geschehen einige Zeit anhält, stirbt das Gewebe in den Kanälchen ab und beginnt sich zu zersetzen/zu faulen. Es entstehen Thiole und Mercaptane also „Leichengifte“. Diese muß dann der Körper „verarbeiten“ also unschädlich machen. Das kann er eine gewisse Zeit unter Bindung ganz erheblicher Abwehrmechanismen so laufen. Irgendwann aber ist dies nicht mehr möglich und es entstehen teilweise gravierende ganzkörperliche Schäden. Dies bezeichnet man als Herdgeschehen, wobei diese dann in der Regel fernab des Ausgangsgeschehens am Zahn ihre Auswirkungen zeigen.
In der Schulzahnmedizin werden solche Zähne „abgetötet“, also die Pulpa und deren entzündliche Reste entfernt und stattdessen wird in den gesäuberten Wurzelkanal eine Wurzelfüllung teilweise aus medizinisch bedenklichen Materialien gemacht/hineingepresst. Solche Wurzelfüllungen werden sehr häufig über das Ende des Zahnes hinaus in den Knochen verpresst, was dann zu weiteren Komplikationen führt, wobei dann letztlich der Zahn entfernt werden muß.
Ich mache es anders:
Begonnen hat es mit der Überlegung, daß ein stark verletzter und in seiner durch Karies zerstörter Struktur nach wie vor ein, wenn auch entzündliches Versorgungsgewebe in sich trägt. Wenn man das bakteriell verseuchte Kariesmaterial sauber entfernt und danach noch intakte Strukturen übrig sind, diese durch einen „Heilungsprozeß“ wieder uneingeschränkt verwerten kann, dann könnte man sich jedwede Wurzelkanalbehandlung ersparen. Um dies zu erreichen, müßte das entzündete Gewebe in den Dentinkanälchen abschwellen und die Entzündungsprodukte abgebaut bzw. abtransportiert werden. Dies wäre die Forderung.
Zu dieser Zeit vor ca. 25 Jahren beschäftigte ich mich intensiv mit der Bienenheilkunde. Vor allem interessierten mich Produkte, die die Bienen herstellten. Schnell war der Weg zu Propolis geebnet. Dieser Stoff hat das Überleben der Bienen über hunderttausende von Jahren ermöglicht, denn er ist antibakteriell, antiviral und fungizid. Also er kann all das bekämpfen, weswegen Pflanzen und Tierarten in der Evolution ausgestorben sind. Das „Bienenhygiene-Produkt“ nutzen die Bienen, um den Bienenstock keimfrei zu halten. Jede Biene, die von außen in den Stock kommt, muß über einen „Propolisteppich“ am Flugloch laufen und säubert damit Ihre Beine und den Körper, desinfiziert ihn also. Dadurch bleibt der Bienenstock sauber und vor allen Dingen die sehr empfindliche Bienenbrut wird nicht mit Keimen von außen kontaminiert und kann somit bis zum Schlüpfen gesund heranwachsen.
Für mich war damit klar, daß dieser Stoff mit seinen antientzündlichen Eigenschaften auch abschwellend wirken mußte, eine Keimbesiedlung nicht zuließ und gegen die in der Mundhöhle überall vorkommenden Pilze schützen konnte. Also müßte dieser Stoff in der Lage sein durch Karies verletzte Strukturen eines Zahnes zu stabilisieren und das Versorgungsgewebe ausheilen lassen und zur Sekundärdentin-Regeneration anreizen, wenn man einem solchen Prozeß einen entsprechenden Zeitraum ließe. Bekannt ist ja, daß Nervsubstanz nur sehr langsam wächst und dementsprechend langsam ausheilt.
Nun fand ich in Dr. Andreas Kaczmarek, einem polnisch-französischem ebenfalls Zahnarzt, Forscher und Hersteller naturheilkundlicher Zahnersatz- Befestigungsmaterialien und Salben im Saarland, jemanden, der bereit war, ein Produkt herzustellen, welches all den theoretischen Anforderungen entsprach. So geschah es dann auch.
Ab sofort machten wir keine Wurzelbehandlungen, sondern schliffen bei größeren Defekten die Zähne so, daß sie später mit endgültigen, Kronen versehen werden konnten, in der Zwischenzeit von Kariesentfernung und endgültiger Versorgung bekamen die „verletzten“ Zähne eine provisorische Krone, die mit dem neuen Präparat aus Propolis und Calcium-Hydroxid gefüllt waren. Dieser „Verband“ wurde immer wieder erneuert, bis der Zahn keinerlei Schmerzsymptome mehr zeigte und eine positive Vitalitätsprobe hatte. Dies konnte mehrere Wochen, teilweise auch Monate dauern. Beim ersten Schleifen wurde nur soviel Substanz „geopfert“, daß ein Provisorium gerade hielt und jeweils zu den Kontrollen leicht entfernt werden konnte. Nach Ausheilung wurde dann lege artis eine Stufenpräparation bis an die Gingiva-Grenze, also nicht unter das Zahnfleisch geschliffen. Seit ca 10 Jahren benutzen wir nur noch Zirkon für festsitzenden Zahnersatz, da dieses Material die optimalen biologischen Verträglichkeiten zeigt.
Da diese Geduld leider nur wenige Zahnärzte zeigen, wird dann oft zur finanziell lukrativen Wurzelfüllung „gegriffen“. Oftmals ist es auch die reine Unkenntnis über die oben beschriebene Methode.
Anmerken muß ich noch, daß ein wurzelgefüllter, also toter Zahn, in jedem Fall ein Herd ist und über kurz oder lang zu erheblichen Gesundheitsproblemen gemäß der Zahn-Organ-Wechselbeziehungen führt. Das Gesundheitswesen wird dadurch ganz erheblich belastet, da sich Herd-Patienten mit Ihren Leiden im chronischen, also für die Gemeinschaft der Versicherten, äußerst kostenintensiven Rahmen bewegen und somit alle schädigen, da sich die medizinische Versorgung solcher Patienten über sehr lange Zeiträume hinzieht.
Nun komme ich zu der Ablehnung des HKP:
Der Kollege hätte einmal nachfragen müssen, warum ich so gehandelt habe. Dies hat er nicht.
Möglicherweise ist er nicht auf nur ähnlichem medizinischen Stand wie ich es bin. Sicher hat er nicht die Erfahrung, die ich nach fast 50jähriger Tätigkeit habe. Auch weiß ich nicht, ob er sich jemals mit Naturheilkunde beschäftigt hat. Sicherlich hat er nicht die wissenschaftliche Erfahrung, wie ich sie habe. Aber genau das mache ich zum Vorwurf, sich nicht informiert zu haben und zu fragen, welche Gründe ich für mein Vorgehen gehabt habe.
Formal ist es korrekt, daß zunächst eine Genehmigung vorliegen muß, ehe ein Zahn beschliffen wird. Für mich ist es aber unabdingbar, daß nur ein in der Substanz gesunder Zahn eine Krone erhalten darf, auch wenn er vorher durch Karies ziemlich geschädigt war.
Tote Zähne haben in einem Mund nichts zu suchen.
Da bei Herrn V. die im HKP angegebenen Zähne den oben geschilderten Kriterien entsprachen, habe ich mich zu meiner Vorgehensweise entschieden. Übrigens die Zähne sind mittlerweile als gesund zu bezeichnen.
Wenn Sie mit dem Lesen bis hierher durchgehalten haben, bitte ich freundlichst darum noch einmal zu überlegen, ob nicht doch eine Genehmigung meines Planes, den ich nochmals als Anlage beilege, entsprochen werden kann. Wenn nicht, haben Sie zumindest einiges über die Physiologie, hier: die Regulationsmechanismen der Pulpa eines Zahnes, dazu gelernt. |