hier eingestellt: 26.6.2010
Kollaps des Gesundheitswesens, gibt es einen Generationenvertrag in der Zahnmedizin?
(Diese Überlegungen wurden angeregt durch einem Vortrag von Prof Dr. Raffelhüschen, Uni Freiburg und Uni Bergen/Norwegen) Diesen Artikel habe ich Jahre 2003 verfasst. Seine Aktualität ist nach wie vor.
Der Generationenvertrag ist auf einer Pyramide aufgebaut, deren Basis breit ist. Derzeit versucht man uns beweisen zu wollen, daß eine auf der Spitze stehende Pyramide gleiche Wirkung habe. Für die Allgemeinmedizin ist das Lüge und glatter Betrug. Für die Zahnmedizin ist die auf der Basis stehende Pyramide allerdings Realität.
Dies sei mit kurzen Sätzen am Bedarf des Bürgers für die zahnärztliche Kunst dargestellt.
Geht man von einem Menschenalter von 80 Jahren aus, dann ist der Bedarf und damit Kosten nach Altersklassen wie folgt:
Zwischen 0 und 10 Jahren sind die Kosten zu vernachlässigen.
Zwischen 10 und 20 Jahren ist am kostenträchtigsten die Kieferorthopädie. Sie muß allerdings in der Breite der Anwendung oftmals in der Bewertung der Behandlungsbedürftigkeit des Einzelfalles als Übertherapie gewertet werden, da sie nicht immer notwendig ist. Dies wird in Zukunft durch neue Behandlungskriterien und Beurteilungen vor Aufnahme einer Behandlung besser eingeschränkt. Jedenfalls bildet die Kieferorthopädie in der Kostenbetrachtung den ersten peak auf einem sonst geradlinigen Kurvenverlauf. Ansonsten sind die Kosten in diesem Lebensabschnitt als moderat zu bezeichnen.
Zwischen 20 und 30 Jahren kommen die ersten größeren Kosten auf die Kostenträger zu wegen des Bedarfs an prothetischen Leistungen in Form von Kronen und Brücken sowie konservierend im Füllungsbereich. In dieser Altersstufe wirken sich die ersten Ernährungs- und Lebensumstandsschäden aus, die in aller Regel ab dem 15.Lebensjahr grundgelegt werden. Hierzu gehört vor allen Dingen das Rauchen der Alkohol und der Genuß von ungesunder denaturierter Nahrung sowie der Genuß anaboler Substanzen, die in vielen Fitness-Getränken Kraftpillen und Ähnlichem sind. Dies ist der statistisch zweite peak,der eine ähnliche nur unwesentlich höhere Stufe als der erste peak erreicht.
Es folgt nun die zahnmedizinisch teuerste Phase zwischen 30 und 40 Jahren. In dieser Zeit sind auf Grund des schon höheren allgemeinen Zahnverlustes aufwendigere prothetische Arbeiten nötig,zumal das in der Öffentlichkeit postulierte „Jung sein“ ein vollständiges,gut aussehendes Gebiß verlangt. Die meist in dieser Altersstruktur angesiedelte midlife-crisis oder die vielfach zu beobachtende „Neuorientierung“ in Beruf und persönlichem Umfeld, verlangen ein jugendliches Erscheinungsbild, zu dem zweifellos tadellose, wenn auch aufwendig restaurierte Zähne gehören. Dieser daraus resultierende statistische peak ist im Verlauf der Lebenskurve der Höchste.
Zwischen 40 und 50 Jahren beginnen wegen der noch größeren Zahnfehlbestände natürlicher Zähne, die größeren prothetischen Ersatzarbeiten, meist aber im herausnehmbaren erweiterbaren Bereich. Solche Prothetik wird meist sehr lange getragen oft über 10 Jahre und mehr, um dann weiterhin um die verlorengegangenen Zähne erweitert zu werden,was dann immer sehr preiswert zu gestalten ist. Der hier entstehende peak ist wieder erheblich kleiner.
Zwischen 50 und 60 Jahren beginnt sehr häufig das Vollprothesen-Alter, welches im Kostenbereich die günstigste Variante darstellt. Hier muß alle 2 bis 3 Jahre unterfüttert werden und nach der 2. oder 3. Unterfütterung ist wieder eine neue vollprothese fällig.Es entsteht ein mittelhoher peak.
Ab dem 60. Lebensjahr wird die Bevölkerungsdichte, derjenigen, die zahnärztlich zu versorgen sind, aus biologischen Gründen schon dünner und somit der Kostenaufwand geringer. Prothesen in diesen Altersklassen werden von den Trägern häufig auch mit „kleinen Mängeln“ toleriert. Haftverstärkende Substanzen aus dem Supermarkt werden dann eher eingesetzt, als die fachmännische Versorgung z.B. durch eine Unterfütterung. Auch ist offenbar in dieser Altersklasse das Aussehen wie bei den 30 bis 40 Jährigen nicht mehr so im Vordergrund stehend.
Wenn man nun der Kostenseite die Beitragsseite der derzeit gültigen Sozial- und Krankenversicherungstarife gegenüberstellt, kommt man zu folgender Rechnung:
Beitragsaufkommen für den Versicherer:
0 bis15 Jahre ist zu vernachlässigen
15 bis 20 Jahre, nach Eintritt ins Berufsleben decken die Einnahmen gut die Ausgaben, es bleibt noch ein Plus für den Versicherer zumal der Gesundheitszustand der Versicherten in diesem Alter bei mindestens 80% der Versicherten als gut und damit kostengünstig zu bezeichnen ist.
20 bis 30 Jahre, die Einnahmen übertreffen bei weitem die Ausgaben.In dieser Altersstruktur steigen mit den Löhnen/Gehältern der Versicherten sauch deren Beiträge im Sozialversicherungssystem.
30 bis 40 Jahre, die Einnahmen werden durch die Ausgaben stärker belasten al in der vorigen Alterstufe, trotzdem bleibt noch ein genügend großer Betrag an Einnahmen übrig.
40 bis 50 Jahre, die Einnahmen übertreffen in höherem Maße die Ausgaben, der „ Juliusturm“ der Versicherer wächst und wächst.
50 bis 60 Jahre, die fetten Einnahmejahre gehen weiter, die Ausgaben sind dagen in kleineren Segmenten angesiedelt.
Zwischen 30 und 60 Jahren sind die höchsten Einnahmen für die Versicherer.
Bis zum 65 Lebensjahr also bis zum Ende der Lebensarbeitszeit wird der „Juliusturm“ mit Höchstbeiträgen gefüllt.
Ab dem Rentenalter wächst der „Juliusturm“ nicht mehr so schnell, dafür aber stetig.
Quintessenz:
Wenn man die allgemeine Pflicht in der Sozialversicherung für den zahnärztlichen Bereich abschafft und jeden Bürger vom Säugling bis zum Greis auf privater Basis versichert, würde für jeden eine Luxuszahnmedizin möglich.
Das rechnet sich wie folgt:
Geht man davon aus, daß ein Lebensdurchschnittsverdienst zwischen dem 20. und 65. Lebensjahr bei ca 2500.-€/monatlich liegt und dieser Bruttoverdienst einen Kostenfaktor von
3% daraus für den zahnärztlichen Bereich ausmacht, dann kommen pro versicherter Person
monatlich 75.-€ für zahnärztliche Belange in die Versicherungskassen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat ca 82 Millionen Einwohner. Es gibt allerdings viele davon, die für ein Beitragsaufkommen nichts zusteuern können. Gehen wir bei dieser Gruppe von 10 Millionen aus. Weiterhin könnte man man 20 Millionen herausrechnen, die nur 5.-€ pro Person/Monat bezahlen (Kinder und Geringstverdienende). Der Vereinfachung halber rechnet man mit nur 50 Millionen Voll-Beitagszahlern.
Da 75.-€ für eine Zahnversicherung pro Person dazu führten, daß eine „Super-Luxus Überversorgung“ stattfinden könnte, wäre es sinnvoll, das Geldaufkommen wie folgt zu splitten: Man nimmt 30.-€ für die reine Zahnversicherung, 30.-€ legt man pro Person in einer Lebensversicherung mit Todesfall-Risiko bis zum Ablauf der Lebensarbeitszeit fest und zahlt sie dann an den Versicherungsnehmer aus. Hier kommt ein Betrag von ca 50 000.-€ heraus.
Aus den 15.-€ Rest zahlt man 2.-€ in einen Sozialfonds ein, der entsprechend Bedürftigen (den o.a.10 Millionen Personen) zu Gute kommt. Hier stünden monatlich für jeden dieser Gruppe 100.-€ für Zahnbehandlung zur Verfügung im Jahr wären das 1200.-€!! Die restlichen 13.-€ werden in einen Fonds bezahlt, der für außergewöhnliche Kosten bereitsteht, die im Rahmen zahnmedizinischer Versorgung für den Einzelfall entstehen könnten, wenn Kosten für den einzelnen Versicherten entstehen, die mit der normalen Krankenversicherung nicht aufgefangen werden könnten (Dies ist aber ein eher irreales Bild). Aus diesem Fonds können dann solche Kosten bedient werden, die durch ein entsprechendes Gutachter-Team für den Einzelfall freigegeben werden könnten z.B.der Gruppe der 20 Millionen Kinder und Geringverdienenden bis zum 20.Lebensjahr.)
Ansonsten könnten diese Gelder für medizinische Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden oder eigene freie Forschungseinrichtungen ( z.B.der Zahnärzte-Kammern,Zahnärzte-Verbänden der verschiedensten Fachrichtungen,wie BNZ e.V.) gebaut und unterhalten werden mit wirklich unabhängigen Forschern. Hier könnten die weltweit besten Leute zusammengerufen werden, ohne daß der Staat oder die Industrie ihre Hände ins Spiel bringen könnte.
(Die Selbstverwaltungen für diesen Bereich könnten aufgehoben werden, z.B. die Kassenzahnärztlichen Verwaltungen, die Krankenkassen müßten ebenfalls einen Beitrag in der Form leisten, daß die Chefetagen ausgedünnt und der Verwaltungsapparat erheblich verschlankt werden müsste. Es ist nicht einzusehen, daß z.B. der Chef einer großen AOK in Nordrhein-Westfalen 1 Million € verdient und außerdem noch Aufwandsentschädigungen zusätzlich wie Auto, Fahrer, Hausmeister, Gärtner, Verpflegungspauschale, 2 Monate Urlaub usw. Es wäre nur noch eine „gesetzliche“ = Pflicht-Zahn-Kasse notwendig. Im Privat-Kassen Bereich würde sich sowieso nichts ändern, allenfalls im Leistungsangleich an die Pflicht- Kassen, da diese erheblich besser finanziell ausgestattet sind und dementsprechend bessere Leistungsqualität bieten könnten.)
Betrachtet man nun, daß der Verdienst sich in aller Regel vom 20. bis zum 65. Lebensjahr erheblich steigert, dürfte der Betrag von 3% aus den Gesamtkosten der Sozialversicherung für den Einzelnen noch weiter zu thesaurieren sein, wenn man die Steigerungen jeweils der Lebensversichung zuschlägt. Der am Ende herauskommende Betrag kann für den Einzelnen die Rente erheblich aufbessern oder natürlich auch anders verwertet werden.
Der jeweilige Endbetrag ändert sich selbstverständlich nach Eintrittsalter. Selbst bei Halbierung der Laufzeit käme noch ein erklecklicher Betrag heraus ca. 22 000.- €
Betrachtet man einmal den Versichererer, der die gleiche Summe von jedem bekäme, wie die Lebensversicherung, dann fällt es schwer zu glauben, daß ein Versicherter im Durchschnitt
50 000.-€ in seinem Leben bis zum 65 Lebensjahr für zahnärztliche Leistungen in Anspruch nimmt.
Bleibt nur zu fragen: Wo bleiben die 125 000.-€ die ja in eben diesem Berufsleben zusammenkommen, wenn die Sozialversicherung wirklich 3% für die rein zahnärztlich medizinische Seite zur Verfügung stellt ausgehend von einem Lebensarbeits-Durchschnittsgehalt von 2500.-€.
Es bleibt dem geneigten Leser überlassen weitere Rechenbeispiele aus diesen Grunddaten anzustellen.
Berechnen Sie nur einmal das Gesamt-Beitragsaufkommen von 50 Millionen Bürgern mal 75.-€ plus 20 Millionen mal 5.-€. Wird Ihnen bei dieser Zahl genaus so schwindelig wie mir?
3 750 000 000.-€
+ 100 000 000.-€
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3 850 000 000.-€
Drei Milliarden-achthundert-fünfzig Millonen Euro nur für Zähne!!!!!
Fragen Sie einmal einen Lebensversicherer,welche Summen bei o.a.Rechenbeispielen für den Einzelfall zusammenkommen!!!
Autor: Prof.Prof.h.c. Dr. med.dent.Werner Becker, Köln |